Diese Art der Beisetzung ist die klassische Bestattungsart und wird in allen
Konfessionen gleichermaßen durchgeführt. Über die Unterschiede bei der
Auswahl einer Grabstelle (Reihengrab oder Wahlgrab) kann man sich bei den Friedhofsverwaltungen erkundigen.
Für eine Feuerbestattung muss immer eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen
oder der nächsten Verwandten in gerader Linie vorliegen. Der Verstorbene
wird in einem Sarg eingeäschert. Traditionell wird
die Asche in einer Kapsel fest verschlossen. Die Urne mit der Aschenkapsel wird
danach auf einem Friedhof beigesetzt.
Eine Seebestattung setzt eine vorherige Einäscherung voraus. Die Trauerfeier zuvor kann vor Ort erfolgen. Die Beisetzung auf See ist mit
oder ohne Begleitung durch die Angehörigen möglich. Es sollte
nach Möglichkeit als letztwillige Verfügung zu Lebzeiten festgelegt werden.
(Bild: Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft)
Bei der Baumbestattung wird die Asche der sterblichen Überreste im Wurzelbereich eines Baumes in die Erde gegeben. Gemäß Bestattungsgesetz NRW ist eine letztwillige Verfügung des Verstorbenen selbst zwingende Voraussetzung, da diese Beisetzungsform unwiderbringlich ist.