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Bestattungsarten

Erdbestattung

Feuerbestattung

Seebestattung

Baumbestattung







Diese Art der Beisetzung ist die klassische Bestattungsart und wird in allen Konfessionen gleichermaßen durchgeführt.
Über die Unterschiede bei der Auswahl einer Grabstelle (Reihengrab oder Wahlgrab) kann man sich bei den Friedhofsverwaltungen erkundigen.

Für eine Feuerbestattung muss immer eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen oder der nächsten Verwandten in gerader Linie vorliegen.
Der Verstorbene wird in einem Sarg eingeäschert.
Traditionell wird die Asche in einer Kapsel fest verschlossen. Die Urne mit der Aschenkapsel wird danach auf einem Friedhof beigesetzt.

Eine Seebestattung setzt eine vorherige Einäscherung voraus.
Die Trauerfeier zuvor kann vor Ort erfolgen. Die Beisetzung auf See ist mit oder ohne Begleitung durch die Angehörigen möglich. Es sollte nach Möglichkeit als letztwillige Verfügung zu Lebzeiten festgelegt werden.
(Bild: Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft)

Bei der Baumbestattung wird die Asche der sterblichen Überreste im Wurzelbereich eines Baumes in die Erde gegeben. Gemäß Bestattungsgesetz NRW ist eine
letztwillige Verfügung des Verstorbenen selbst zwingende Voraussetzung, da diese
Beisetzungsform unwiderbringlich ist.
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